Die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse wählen gemeinsam ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil für die Stellvertretung. Dies geschieht am ersten Elternabend einer ersten und dritten Klasse. Die Amtszeit des Klassenelternbeirats beträgt zwei Jahre. Den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden die wesentlichen Vorgänge aus dem schulischen Leben der Kinder, der Arbeit der Klasse und der Schule erörtert. Dies geschieht im Rahmen von Elternabenden gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Die Klassenelternbeiräte laden zu den Elternabenden ein, die nach Bedarf, mindestens jedoch einmal in jedem Schulhalbjahr stattfinden.
Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden von ihnen eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. Die Aufgabe des Schulelternbeirats ist es die Interessen der Schüler/innen und der Erziehungsberechtigten zu vertreten. Darüber hinaus wird der Schulelternbeirat von der Schulleitung über aktuelle schulische Belange informiert. Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nimmt die Schulleitung teil.
Den Schulelternbeirat bildet derzeit:
- Frau Junker
Erreichbar ist der Schulelternbeirat über das Sekretariat der Lingg-Schule.
Telefon: 06621 – 73575
E-Mail: poststelle@lingg.bad-hersfeld.schulverwaltung.hessen.de
Die Schulkonferenz ist ein zentrales Gremium an Hessens Schulen. Hier arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zusammen. Sie beraten und entscheiden gemeinsam, wie die Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag in eigener Verantwortung umsetzt. Für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags ist die Schule selbst verantwortlich. Durch das gemeinsame Handeln und Entscheiden nehmen Lehrkräfte, Eltern und indirekt auch „Schüler“ ihre Verantwortung für die Schule wahr. Ihre Grundlage wird bestimmt durch das elterlichem Erziehungsrecht und dem staatlichem Erziehungsauftrag, die beide dem Wohle der Kinder dienen. In diesem Gremium kann Demokratie gelebt werden.